AGB `s

§ 1 Leistungsgegenstand

1.1 Herr Frohwein verpflichtet sich, seinen Klient:in im Rahmen des vereinbarten Trainings und Gesundheitscoachings individuell zu beraten und zu betreuen. Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann das Training/ Coaching nur durch den Klient:in persönlich in Anspruch genommen werden. 

Die vereinbarte Trainingsbetreuung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.


§ 2 Training

2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt in der Regel 60 Minuten. Weicht die Dauer der Trainingseinheit hiervon ab muss dies ausdrücklich vereinbart werden. 

Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klient:in abgesprochen. Mögliche Trainingswünsche und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klient:in abgestimmt. 

Der Beginn des Trainings ist nur nach vorheriger obligatorischer Anamnese durch Herrn Frohwein möglich.


§ 3 Sonstige Leistungen

3.1 Herr Frohwein steht seinem Klient:in  im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung und Beratung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich jedoch kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Herrn Frohwein, da es zum Zeitpunkt einer Terminwahrnehmung zur verzögerten Beantwortung eines versuchten Telefonanrufs bzw. einer gesendeten E-Mail kommen kann.



§ 4 Haftung

4.1 Herr Frohwein schließt gegenüber seinem Klient:in jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht. 


4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung wird hiermit vom Klient:in für die in 4.1 genannten Arten der Pflichtverletzung akzeptiert und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen. 


4.3 Herr Frohwein haftet nicht über die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klient:in mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks. 


4.4 Nimmt der Klient:in die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Herrn Frohwein vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Herr Frohwein übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient:in von diesen erhalten hat. 


4.5 Der Klient:in hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg vom und zum Trainingsort. 


4.6 Der Klient:in versichert, sportgesund zu sein. Er hat sich bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes versichert. Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist Herrn Frohwein sofort mitzuteilen und das Training ggf. abzubrechen. Der Empfehlung Herrn Frohweins, einen Arzt zu Rate zu ziehen, wird unbedingt Folge geleistet. 


4.7 Alle Fragen zum derzeitigen/ bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind Herrn Frohwein sofort mitzuteilen.


§ 5 Zahlungsbedingungen

5.1 Der Klient:in erhält einmalig eine Rechnung. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung.


5.2 Das Honorar ist der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen. Herr Frohwein behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klient:in umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen. 


§ 6 Sonstige Kosten

6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klient:in weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klient:in zu tragen. 


6.2 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.


6.3 Kauft Herr Frohwein im Auftrag des Klient:in Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Herrn Frohwein.


§ 7 Verhinderung und Ausfall

7.1 Bei Verhinderung hat der Klient:in schnellstmöglich, spätestens aber 12 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.